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Förderung durch die
Bundesagentur für Arbeit

50% der Kosten für Newplacement als Zuschuss von der BA
 

In manchen Fällen reicht das Budget nicht aus, um vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden eine wirklich gute Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung anbieten zu können. Bei entsprechender Beantragung zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss von bis zu 2.500 € pro Person für unterstützende Maßnahmen eines zertifizierten Trägers. 

Das Restart Career Newplacement ist förderfähig - sprechen Sie uns an!

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Jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit informieren

Darauf kommt es an

Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung!

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Dauerhafter Stellenabbau bzw. organisatorische Veränderung, Betriebsänderung gemäß §111 SGB III mit frühzeitiger Information der Bundesagentur für Arbeit. Die betroffenen Mitarbeitenden müssen von Arbeitslosigkeit bedroht sein und sich arbeitssuchend gemeldet haben. Interne Versetzungen sind nicht förderfähig.

Betriebsänderung mit Stellenabbau

Die BA berät die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere bei Sozialplanverhandlungen nach § 112 BetrVG. Diese Transferberatung stellt eine eigenständige Anspruchsvoraussetzung dar, deren Nichtbeachtung die  Förderung ausschließt.

Transferberatung mit der BA durchgeführt

Der Sozialplan beinhaltet Newplacement-Angebot und integrationsförndende Maßnahmen wie z.B. Sprinterprämien, nicht ausschließlich hohe Abfindungen, die als integrationshemmend angesehen werden. 

Interessenausgleich / Sozialplan verhandelt

Das Newplacement wird über einen externen Anbieter durchgeführt, der über eine AZAV Trägerzertifizierung verfügt. Die Maßnahme muss der wirksamen Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Das Newplacement von Restart Career erfüllt die notwendigen Voraussetzungen.

Maßnahme durch zertifizierten Träger

Rechtzeitiger Antrag

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bzw. vor Beauftragung des Anbieters gestellt und bewilligt werden. Die Förderungsdauer beträgt maximal 12 Monate. Der Arbeitgeber trägt zunächst die Kosten, der Zuschuss wird rückwirkend erstattet.

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